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Brinkmann Pflegevermittlung: Betreuung zu Hause

Brinkmann Pflegevermittlung: Betreuung zu Hause

Der Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden verbringen zu können ist weit verbreitet und nachvollziehbar. Viele Familien stehen jedoch vor dem Problem, wie sie diesen Wunsch erfüllen sollen, obwohl die eigenen Lebensumstände zumeist nicht die Möglichkeit bieten die Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu übernehmen.

Erfahrungen an nahezu allen Standorten zeigen, die Dienstleistung der sogenannten „24-Stunden-Pflege oder -Betreuung“ hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt und bietet die Möglichkeit genau dieses Bedürfnis zu decken und Angehörige zu entlasten. Eine Betreuungskraft, zumeist aus dem osteuropäischen Raum, lebt unter einem Dach mit den Senioren, übernimmt die Grundpflege und unterstützt bei der Bewältigung des Alltags.

Doch ist diese Alternative der sog. „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ auf legalem Wege überhaupt möglich? Welche Voraussetzungen müssen gewährleistet sein, um eine Betreuungskraft zu beschäftigen? Wie hoch sind die Kosten für diese Art der Betreuung zu Hause?

Definition:

"Unter dem Begriff „24-Stunden-Pflege“ versteht sich der Einsatz einer Hilfskraft, die die zu betreuende Person sowohl im Haushalt und Alltag unterstützt, sowie die Grundpflege übernimmt. Der Erfahrung nach leben die Betreuungskräfte im Haushalt der pflegebedürftigen Senioren, so dass auch die Sicherheit gegeben ist, schnell im Notfall Unterstützung zu erhalten."

Die korrekte Bezeichnung dieser Dienstleistung im Sinne der Seniorenbetreuung und Altenpflege lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“, kurz BihG. Die pflegebedürftige Person benötigt eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, die durch eine Hilfskraft oder Betreuungsperson gewährleistet wird.

Trotz der Begrifflichkeit „24-Stunden-Betreuung“ oder „Rund-um-Betreuung“ kann eine Hilfskraft selbstverständlich nicht 24 Stunden durchgängig tätig sein. Das ist nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz auch nicht zulässig. Die osteuropäischen Betreuungskräfte arbeiten durchschnittlich 40 Std. in einer 7-Tage-Woche und maximal 160 Stunden pro Monat, was somit einer Arbeitszeit von circa 5-6 Stunden am Tag gleichkommt. Darüber hinaus geben sie die Sicherheit, dass jemand vor Ort ist und jederzeit unterstützen kann. Wichtig ist die passende Arbeits- und Pausen- bzw. Freizeitregelung, um sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen als  auch den Arbeitnehmerschutz der Betreuungskräfte zu gewährleisten.

Quelle: brinkmann-pflegevermittlung.de

Brinkmann Pflegevermittlung

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